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50,2 Hertz Problem - Nachrüstung von PV Anlagen
50,2 Hertz Problem von Photovoltaikanlagen
Stromnetze gehören zu den sensiblen Infrastrukturen.
Zu jeder Zeit müssen Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Ob dies der Fall ist, lässt sich an der Frequenz ablesen. In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Wenn die Frequenz ansteigt, deutet das darauf hin, dass mehr Leistung ins Stromnetz eingespeist wird, als zur gleichen Zeit verbraucht wird.
Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu einem Problem kommt es aber, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt. Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich sehr viele kleinere Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zeitgleich ab. Dadurch können abrupt mehrere Gigawatt Erzeugungskapazität ausfallen, und von einer Sekunde zur nächsten würde das Stromangebot stark zurückgehen. Zwar steht für Notfälle eine Reserve mit einer Leistung von rund drei Gigawatt bereit Primärregelleistung, doch diese wäre sowohl von der Menge als auch von der Aktivierungszeit nicht ausreichend. Sollten sich durch ein Erreichen der 50,2-Hz-Schwelle viele Photovoltaik-Anlagen automatisch zeitgleich abschalten, könnte es zu einem großräumigen Ausfall des Stromnetzes kommen, einem so genannten Black-out. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering, aber um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa (dem sogenannten kontinentaleuropäischen Synchrongebiet) gewährleisten zu können, sind Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Diese werden gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Bundewirtschaftsministerium, den Netzbetreibern und Verbänden erarbeitet, kommuniziert und umgesetzt.
Warum taucht das Thema erst jetzt auf?
In Deutschland legen die Netzbetreiber die Regeln für den Anschluss und Betrieb des Stromnetzes fest. Konkret geschieht dies im „Forum zur Weiterentwicklung von Netztechnik und Netzbetrieb“ beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. oder kurz „VDE FNN“. Das zuvor zuständige Gremium, der Verband der Netzbetreiber (VDN), hat in den Jahren 2005/2006 in der Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ vorgeschrieben, dass alle Photovoltaik-Anlagen bei 50,2 Hz unverzüglich abgeschaltet werden müssen. Den dynamischen Ausbau der Photovoltaik – Ende 2011 betrug die in Deutschland installierte Leistung etwa 25 Gigawatt – hat das Gremium bei der Formulierung der Anschlussrichtlinien in den Jahren 2005/2006 nicht vorhergesehen. Seit April 2011 galt zunächst eine Übergangsregelung für Neuanlagen, d.h. neue Solarstromanlagen wurden bereits nachgerüstete ausgeliefert. Allein mit dieser Übergangsregelung und der überarbeiteten Norm (VDE-AR-N 4105), die zum 1.1.2012 in Kraft getreten ist, kann die Netzstabilität jedoch nicht gewährleistet werden.
Muss meine PV-Anlage nachgerüstet werden?
Betroffen sind ans Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10kWp Leistung mit einer Inbetriebnahme nach 31.August 2005 und vor 1. Januar 2012 sowie Anlagen mit über 100 kWp und einer Inbetriebnahme nach 30.April 2001 und vor 1. Januar 2012. Anlagen auf Dächern sind in aller Regel mit dem Niederspannungsnetz verbunden.
Ebenfalls betroffen sind ans Mittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 30 kWp die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1.Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Insgesamt werden voraussichtlich über 300.000 PV-Anlagen von der Nachrüstung betroffen sein. Es gilt der Grundsatz, dass das jeweils einfachste, schnellste und günstigste Verfahren für die Nachrüstung einer Anlage eingesetzt wird. Als Betreiber müssen Sie dazu nichts entscheiden, die Hersteller von Wechselrichtern wissen, wie mit ihren Geräten am besten zu verfahren ist. Sie werden von Ihrem Netzbetreiber dazu angeschrieben, müssen also nicht selbst aktiv werden, wohl aber auf das Schreiben reagieren. Wie das Verfahren genau läuft, regelt die eine Rechtsverordnung (Systemstabilitätsverordnung). Die Systemstabilitätsverordnung ist am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.solarwirtschaft.de.
Wir helfen Ihnen weiter !
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umstellung bzw. Umrüstung Ihrer Photovoltaikanlage weiter, auch wenn Ihre Photovoltaikanlage nicht von uns errichtet wurde.
Sprechen Sie uns bitte an !
Sie haben die Wahlmöglichkeit die Umrüstung von uns durchführen zu lassen.
Diesen Service bieten wir nur im Umkreis von 50 km um unsere Standorte- ggf. können Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen die nicht vom Netzbetreiber abgedeckt werden !
Die benötigten Unterlagen können Sie direkt hier Downloaden !
Eintrag in das Installateurverzeichniss bei der SÜWAG [261 KB]
Zertifikat für die Umrüstung von SMA Wechselrichter [216 KB]
Zertifikat für die Umstellung von Fronius Wechselrichter [326 KB]
Zertifikat für die Umstellung von Power One Wechselrichter [139 KB]
Ausfüllhilfe für den Fragebogens der Energieversorger
Weitere Informationen zum Thema 50,2 Hz Umstellung
