Rauchmeldesysteme

Warnt wenn`s brenzlig wird -

Es ist mitten in der Nacht, alle schlafen seelenruhig, und im Haus beginnt es zu brennen. Die Ursachen sind vielfältig: noch glimmende Zigaretten, ein defektes elektrisches Gerät oder......

Da der Geruchsinn beim Menschen während des Schlafens »ausgeschaltet« ist, giftige Gase nicht wahrgenommen werden können, verliert man das Bewusstsein...

Eine Katastrophe, bei der Hab und Gut meist versichert sind, doch wertvolle Dokumente oder liebgewonnene Erinnerungsstücke oder Möbel sind schwer zu ersetzen.

Doch viel wichtiger ist das Leben, denn der Mensch hat nur Eines, und dies ist unersetzlich. Die meisten Menschen sagen sich insgeheim: »Bei mir wird schon nichts passieren. Doch Wohnungsbrände entstehen häufiger als man denkt.
Das Gerät das Leben retten kann lässt sich Kinderleicht montieren !

Ein Rauchmelder ein paar Euro die Leben retten können !!!

Vielfältige Ursachen und Brandgefahren:

  • 11% aller Brände entstehen durch Kinderhand. Dabei liegt es nicht an den fehlenden Vorsichtsmaßnahmen der Eltern, sondern an der magischen Anziehungskraft, die das Feuer auf den Menschen und speziell auf Kinder ausübt
  • Alte bzw. defekte Elektrogeräte z.B. durch einen Kurzschluss oder durch Überhitzung bei »Stand-by«-Schaltungen
  • führen häufig zu Schwelbränden
  • Zunehmende Raum- und Gebäudeausstattung
  • Rauchen im Bett, dabei eingeschlafen und nie wieder aufgewacht
  • Vergessene, noch brennende Kerzen
  • Unachtsamkeit, z.B. Bügeleisen vergessen, auszuschalten?, Herdplatte noch an?
  • Brandstiftung

Die Gefahr wird meist unterschätzt

  • Ein Drittel aller Brände entsteht nachts, zwischen 23.00 und 7.00 Uhr
  • 70% aller Brände entstehen in der Küche
  • 75% aller Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch den Rauch

Da der Geruchssinn beim Menschen (und auch bei Tieren) während des Schlafes »ausgeschaltet« ist, können giftige Gase und Rauch nicht wahrgenommen werden. Der Schlafende wird bewusstlos und erstickt, ohne zu erwachen

Fakten:

  • Ca. 240.000 registrierte Brände pro Jahr in Deutschland
  • Ca. 3,5 Mrd. Euro Sachschaden in den Privathaushalten Pro Jahr c
  • a. 800 Tote bei Bränden in Wohnungen und Eigenheimen
  • Ca. 40.000 Leicht- und 5.500 Schwerverletzte

Die Rauchmelder lassen sich mit Funkmodulen verknüpfen, so kann bei dem ansprechen eines Rauchmelders an allen Rauchmeldern ein Alarm ausgegeben werden. z.B. Sie haben im Keller einen Bereich den Sie mit einem Rauchmelder sichern möchte - hören die Sirene aber nicht in Ihrem Schlafzimmer im 2 OG. - dann verknüpfen Sie einfach die beiden Rauchmelder mit einem Funkmodul - und beide Rauchmelder signalisieren einen Alarm - ganz einfach ohne Kabelverlegung !

Rauchmelderpflicht laut Landesbauordnung BW

Baden-Württemberg führte die Rauchmelderpflicht am 11.Juli 2013 ein. Einer der Gründe für das Handeln lag sicher in einem Brand in Backnang, bei dem 8 Menschen um das Leben kamen.

Die Pflicht
für die Montage von Rauchmelder ist für Neubauten sofort gültig.

Für Bestandsbauten gilt eine Übergangspflicht bis zum 01.01.2015.
Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg – Für welche Wohnungen?

- alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
- alle Bestandswohnungen müssen bis zum 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet werden

Wie viele Rauchmelder werden pro Wohnung benötigt?

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Besonderheit:

Die Rauchmelderpflicht von Baden-Württemberg ist nicht in Bereich “Wohnungen” in der Landesbauordnung verankert, sondern im Bereich “Brandschutz”. Somit findet diese Pflicht zum Beispiel auch im Bereich von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels Ihre Anwendung.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchmelder zuständig?

Einbau: Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung.

Betrieb/Wartung: Für die Wartung, d.h. Batteriewechsel, regelmäßige Test des Rauchmelders und Wartung ist der Bewohner/Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Die Rauchmelderpflicht in Baden-Württembergs ist hier gesetzlich geregelt:

Gesetzlich festgehalten ist die Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg . Die aktuelle Version ist hier verfügbar.

Zertifizierte Facvhkraft für Rauchmelder

Als Q-Label zertifizierte Fachkraft für Rauchmelder bieten wir Ihnen einen Kompelttservice aus einer Hand

- Auswahl des "richtigen" Rauchmelders entsprechend den Räumlichkeiten
- Installation des Rauchmelders entsprechend der Herstellerangaben
- Durchführung der jährlichen Wartung mit Erstellung eines Wartungsberichts laut DIN

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